Christiane Staab MdL

2,645 Mio. Euro für Wiesloch, 226.000 Euro für Leimen

Christiane Staab MdL informiert aktuell / Förderungen für die Gerbersruh-Gemeinschaftsschuleund die Bertha-Benz-Realschule in Wiesloch sowie für die Geschwister-Scholl-Schule in Leimen

Stuttgart / Wahlkreis Wiesloch. Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger bei ihren Schulbau- und Schulsanierungsprojekten im Jahr 2021 mit insgesamt 206 Mio. Euro. Dabei entfallen rund 115 Mio. Euro auf 82 Schulbauprojekte sowie 85 Mio. Euro auf 107 Sanierungsmaßnahmen an bestehenden Schulgebäuden. Dazu kommen über 6 Mio. Euro für 15 Bauprojekte von Ganztagsschulen.

„Ich freue mich sehr darüber, dass aus dem Schulbauförderungsprogramm 2021 2,645 Mio. Euro nach Wiesloch für den Neubau der Gerbersruh-Gemeinschaftsschule und die Bertha-Benz-Realschule fließen werden. Ferner erhält Leimen aus dem `Förderprogramm für Baumaßnahmen an Schulen mit ganztägigen Angeboten 2021´ 226.000 Euro für die Erweiterung des Grundschulbereiches der Geschwister-Scholl-Schule“, sagte die CDU-Landtagsabgeordnete Christiane Staab.

Die Parlamentarierin weiter: „Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist es wichtig und richtig, die kommunalen Schulträger bei dieser weisungsfreien Pflichtaufgabe zu unterstützen, um gemeinsam für moderne Lern- und Lebensräume an den Schulen zu sorgen. Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sollen zeitgemäß lehren und lernen können. Dazu brauchen sie ein zeitgemäßes Lehr- und Lernumfeld. Dies fördern wir durch zielgerichtete und zukunftsorientierte Programme.“

Im Jahr 2020 sei die Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung (VwV SchulBau) mit dem Ziel neu gefasst worden, die Schulträger dauerhaft bei der Sanierung von Schulen zu unterstützen. Staab: „Im Zuge dieser Weiterentwicklung wurden die Schulbauförderung und Förderung von Schulsanierungen in einer Verwaltungsvorschrift zusammengeführt.

Seit der Neufassung stehen pro Jahr jeweils 100 Mio. Euro für die Förderung von Schulbaumaßnahmen und 100 Mio. Euro für die Förderung von Schulsanierungen zur Verfügung. Nicht benötigte Fördermittel aus dem einen Förderbereich können für bauliche Maßnahmen des jeweils anderen Förderbereichs verwendet werden.“ (Busse)